
Die Vorteile von Photovoltaikanlagen sind vielfältig. Dazu gehört in erster Linie die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom direkt und kostenlos zu nutzen – zum Kochen, für die Beleuchtung, für Videospiele oder zum Laden des Elektrofahrzeugs. Seit 2026 gilt die Mindestvergütung, d. h. der Mindestpreis für die Einspeisung von überschüssigem Strom in das öffentliche Netz. Zudem kann der eigene Strom über Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) oder Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) auch an Dritte verkauft werden.
Die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer Wärmepumpe erhöht den Nutzen. Die Wärmepumpe verbraucht rund ein Drittel Strom und zwei Drittel erneuerbare Umgebungswärme und versorgt das Haus mit der notwendigen Raumwärme inklusive Warmwasser.
Eine Wärmepumpe bietet zusätzliche Vorteile in Kombination mit …
… einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Der für den Betrieb der Wärmepumpe benötigte Strom kann direkt und kostenlos von der Anlage auf dem Dach (Eigenverbrauch) bezogen werden, statt ihn vom Elektrizitätswerk zu kaufen.
… einer Photovoltaikanlage an der Fassade. Der Eigenverbrauchsbeitrag für die Wärmepumpe ist höher als bei einer herkömmlichen Anlage auf dem Dach, weil im Winter, wenn geheizt wird und die Sonne tiefer steht, eine Anlage an der Fassade oder mit einem Neigungswinkel von über 75° mehr Strom produziert. Ab 2026 gilt das einfache Meldeverfahren unter bestimmten Bedingungen auch für solche Anlagen.
… einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade mit Batterie. Die Installation einer Batterie ermöglicht den Eigenverbrauch auch nach Sonnenuntergang. Dabei wird der überschüssige Strom aus der Photovoltaikanlage während des Tages gespeichert. So sinkt auch die Einspeisung ins öffentliche Netz zu Zeiten, in denen am meisten Strom aus erneuerbaren Quellen produziert wird. Dies trägt dazu bei, das Netz nicht zu überlasten.
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