EnergieSchweiz

Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten

Gemeinsam mit Ihrer Impulsberaterin oder Ihrem Impulsberater finden Sie die beste Lösung für Ihre Heizungsmodernisierung. Darüber hinaus erhalten Sie eine erste Kostenschätzung einschliesslich möglicher Fördergelder und Steuerabzugsmöglichkeiten für das optimale Heizsystem. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist kostenlos für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient – unabhängig von der Gebäudekategorie und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers.

In einem Schritt Ihre Impulsberaterin oder Ihren Impulsberater finden

Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater ganzin Ihrer Nähe.

In einem Schritt Ihre Impulsberaterin oder Ihren Impulsberater finden​

Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl ein und finden Sie eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater ganz in Ihrer Nähe.

Dauer und finanzielle Förderung

Beratungsumfang

Ca. 1,5 h bei Ihnen vor Ort

nimmt sich die von Ihnen gewählte Impulsberaterin bzw. der von Ihnen gewählte Impulsberater Zeit, um mit Ihnen die Checkliste zu besprechen, die Situation zu analysieren und Ihnen eine Empfehlung für eine erneuerbare Heizlösung einschliesslich einer Kostenschätzung zu geben (zuzüglich Vor- und Nachbereitung durch die Impulsberaterin insgesamt ca. 3h).

Kosten der Beratung

0.– CHF

für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient – unabhängig von der Gebäudekategorie und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers.

Wichtiger Hinweis

Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.

Bitte versichern Sie sich vor der Auftragserteilung bei der ausgewählten Impulsberaterin oder dem ausgewählten Impulsberater, dass die Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Sie kostenlos ist. Dies ist eine Bedingung des Bundes gegenüber den zugelassenen Beraterinnen und Beratern, damit die Impulsberatung «erneuerbar heizen» gefördert wird. Bitte beachten Sie auch, dass eine Mehrfachförderung zwischen Bund und Kantonen oder für denselben Wärmeerzeuger ausgeschlossen ist.

Ablauf der Beratung

Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» unterstützt Sie ganz individuell bei der Wahl des optimalen erneuerbaren Heizsystems für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bzw. Ihr Stockwerkeigentum. Darüber hinaus erhalten Sie eine erste Kostenschätzung einschliesslich möglicher Fördergelder und Steuerabzugsmöglichkeiten für das optimale Heizsystem.

  • Über die praktische PLZ-Suche erhalten Sie eine Liste mit den zugelassenen Impulsberaterinnen und -beratern in Ihrer Nähe.

  • Wählen Sie eine Impulsberaterin oder einen Impulsberater aus der Liste aus und vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Wichtiger Hinweis: Bitte versichern Sie sich vor der Auftragserteilung bei der ausgewählten Impulsberaterin bzw. dem ausgewählten Impulsberater, dass die Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Sie kostenlos ist.

Beim ersten Gespräch mit der Fachperson stellt Ihnen diese einige Standardfragen, damit sie die Impulsberatung für den vereinbarten Termin vorbereiten kann. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail eine Liste mit den Unterlagen, die die Fachperson von Ihnen benötigt.

Dies umfasst Informationen zu

  • Alter und Zustand Ihrer Heizung;

  • Alter und Zustand Ihres Gebäudes (inkl. erfolgter oder geplanter Sanierungsarbeiten oder Erweiterungen)

  • Grösse des Gebäudes;

  • Energieverbrauchsdaten: Öl, Gas- und/oder Stromverbrauch anhand der Rechnungen der letzten 3 Jahre;

  • Pläne des Gebäudes, damit die Platzverhältnisse klar sind.

Der Impulsberater oder die Impulsberaterin klärt daraufhin alle Möglichkeiten für Sie ab und berücksichtigt die individuellen Verhältnisse Ihrer Liegenschaft für die optimale Wahl der Heizung. Dazu gehörten die Platzverhältnisse, Anschlussmöglichkeiten an bestehende Netze, finanzielle Fördermöglichkeiten etc. Auf dieser Basis wird der Beratungsbericht in Form einer Checkliste erstellt.

Falls die Fachperson weitere Informationen von Ihnen benötigt, wird sie sich bei Ihnen melden.

  • Die Fachperson kommt zum Beratungsgespräch zu Ihnen.

  • Sie führt die Beratung vor Ort durch und erklärt Ihnen die möglichen Heizsysteme.

  • Schritt für Schritt geht sie die die Checkliste «Impulsberatung ‹erneuerbar heizen›» durch und passt diesegegebenenfalls im Anschluss gemäss Ihren Rückmeldungen an.

  • Die Fachperson füllt mit Ihnen den Heizkostenrechner aus, erläutert die Varianten und geht auf Ihre Fragen ein. Sie diskutiert mit Ihnen das Vorgehen und legt es verbindlich fest.

  • Nach der Beratung erhalten Sie die komplette Checkliste sowie allfällige weitere Dokumente und – sofern die Impulsberatung nicht zu 100 % gefördert wird – die Rechnung von der Impulsberaterin oder dem Impulsberater.

  • Die Checkliste enthält neben Investitionskosten und jährlichen Energie- und Betriebskosten auch mögliche Förderbeiträge für das empfohlene Heizsystem; einschliesslich der seit dem 1. Januar 2025 geltenden neuen Fördermöglichkeiten u. a. für den Ersatz dezentraler Elektro- und fossiler Heizungen.

  • Senden Sie die dritte Seite der Checkliste unterschrieben zurück (per E-Mail, Scan oder Foto) und geben Sie eine Rückmeldung zur Beratung, ob Sie alle relevanten Informationen erhalten haben und mit der Wahl des Heizsystems zufrieden sind.

  • Nutzen Sie das Vorgehen und die Unterlagen der Fachperson, um mit dem Heizungsersatz zu beginnen.

Weitere Schritte bis zur Inbetriebnahme der neuen Wärmeerzeugung nach der Impulsberatung:

  • gegebenenfalls Auftragserteilung zur Erstellung eines detaillierten Variantenvergleichs an eine Planungsfirma

  • Abklärung und Sicherstellung der Finanzierung

  • Wahl des Wärmeerzeugungssystems inkl. grundsätzlichem Beschaffungsentscheid

  • Einholen von Offerten zur Planung (falls Komplexität dies erfordert) und zur Installation der gewünschten Anlage, Vergabe der Arbeiten

  • Einholen von erforderlichen Bewilligungen bei Behörden und Nachbarn

  • Beantragen von Förderbeiträgen (vor Baubeginn!), Information der Behörden

  • Auftragserteilung nach Zusicherung der Förderbeiträge und der Finanzierung

  • Installation, Abnahme und Inbetriebnahme des neuen Systems

  • Einfordern der Förderbeiträge

Nutzen Sie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Heizsysteme mit erneuerbarer Energie

Wer sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz und eventuellen weiteren energetischen Modernisierungsmassnahmen befasst, kann die Investition langfristig planen und so die Förderung und Finanzierung sicherstellen. Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» erhalten Sie eine erste Abschätzung möglicher Förderbeiträge für das empfohlene Heizsystem.

Mehr über Förderung und Finanzierung erfahren

So einfach kann Sparen sein

Mit nur 3 Angaben erhalten Sie einen detaillierten Vergleich der Kosten und CO2-Emissionen verschiedener Heizsysteme.

Aktuelle Gesetzgebung

Erhalten Sie hier und im Rahmen der Impulsberatung «erneuerbar heizen» einen Überblick über wichtige Regelungen in Ihrem Kanton. So sind Sie bestens für den Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbarer Energie vorbereitet.

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